Als Einzelmitglied ist es erforderlich,eine Beitrittserklärung
auszufüllen und diese dann - möglichst vollständig
ausgefüllt - im Original an die SPI per Post (nicht Fax oder
e-mail!) zu übersenden.
Die Beitrittserklärung kann von der SPI per Post angefordert
werden, bzw. im Internet auf unserer homepage (siehe Ende dieses
Textes, bzw. im Bereich "Internet"- "Downloads") heruntergeladen und
dann Zuhause ausgedruckt werden.
Mit Eingang der Beitrittserklärung bei der SPI wird die
Mitgliedschaft wirksam. Jedem Einzelmitglied wird für die Dauer
seiner Mitgliedschaft eine persönliche Mitgliedsnummer zugeordnet.
Diese wird Ihm nach Aufnahme in die Datenbank schriftlich per e-mail
oder Post mitgeteilt.
Jeder Schütze kann dabei wählen, ob er den Beitrag für
12 Monate durch Erteilung einer Einzugsermächtigung von seinem
Konto einziehen lässt, oder gegen einen Aufpreis von 2 € jedes
Jahr im Beitrittsmonat eine Rechnung übersandt bekommt.
Sofern der SPI eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden die
Beiträge für 12 Monate von Beitritten in den Monaten Januar -
März im April, von Beitritten in den Monaten April - Juni im Juli,
von Beitritten in den Monaten Juli - September im Oktober und von
Beitritten in den Monaten Oktober - Dezember im Januar des Folgejahres
eingezogen.
Sofern die Zahlungsart "Rechnung" gewählt wurde, erfolgt die
Rechnungsstellung in gleicher Weise wie im o.a.
Lastschrifteinzugsverfahren.
Genauere Infos zu den Beitragssätzen und Zahlungsmodalitäten
finden Sie unter "Wir über uns" und dann "Unsere Beiträge"
Hier kann die Beitrittserklärung im Word-Format heruntergeladen
werden:
Weitergehende Informationen auch unter: 08442/915926