SPI-Tagung vom 22.04.2006 in der Trendelburg:

 
Am Samstag, den 22.April 2006 hat die SPI im Rahmen einer Tagung in der Trendelburg (www.burg-hotel-trendelburg.com) in der Nähe  von Kassel die Weichen für die nächsten 2 Jahre gestellt. Insgesamt 17 Repräsentanten aus ganz Deutschland waren bereits am Freitagabend angereist, um sich zunächst in lockerer Runde  untereinander auszutauschen, bevor es dann am Samstag in der Zeit von 09:30 Uhr bis 16:00  Uhr - lediglich unterbrochen durch die gemeisname Einnahme  eines vorzüglichen Mittagessen. -  konkret zur Sache ging!

 
Die Trendelburg:

Trendelburg


Nachstehend zunächst eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, die am 22.04.2006 erörtert und in Folge auch verbindlich beschlosen wurden:


Förderung von Lehrgängen bei SPI-Lehrgangsträgern:

Voraussetzung jeglicher Förderung von Sachkundelehrgängen ist, dass der Lehrgangsträger mindestens Sponsor  bzw. Gründungsmitglied der SPI ist. Die Förderung wird von der SPI nach Vorlage des Prüfungszeugnisses auf formlosen Antrag auf das im Antrag angegebene Konto des Antragstellers überwiesen. Anspruchsberechtigt ist ausschließlich das namentlich im Antrag benannte SPI-Mitglied, welches einen Sachkundelehrgang besucht und die damit verbundene Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Eine Übertragung oder Abtretung des Anspruches an Dritte oder den Lehrgangsträger ist nicht möglich.

Förderungen bzw. Zuschüsse werden in folgendem Umfang gewährt:

20,-- € für einen erfolgreich abgeschlossenen Waffensachkundelehrgang
20,-- € für einen erfolgreich abgeschlossenen Vorderladerlehrgang nach §27 SprengG
15,-- € für einen erfolgreich abgeschlossenen Wiederladerlehrgang nach §27 SprengG
  5,-- € für einen erfolgreich abgeschlossenen Böller-Sachkundelehrgang nach §27 SprengG

Beitragsermäßigungen

automatisch gewährte Beitragsermäßigungen für Familien, Kinder und Jugendliche:

- die einmalige Aufnahmegebühr wird nur vom ersten Familienmitglied erhoben, welches der SPI beitritt. Beitritte weiterer Familienmitglieder sind von der    
  Aufnahmegebühr befreit.

- Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre:         keine Aufnahmegebühr und beitragsfrei!

- Jugendliche von 16 – 18 Jahren:                keine Aufnahmegebühr, Jahresbeitrag: 24,-- €


auf Antrag gewährte dauerhafte Beitragsermäßigungen:

Die SPI möchte einerseits die Mitgliedschaft von Vereinen in der SPI hnorieren und andererseits auch die Verwaltung vereinfachen!

Ist daher ein SPI-Mitglied zugleich auch Mitglied in einem SPI-Mitgliedsverein und hat der SPI einen Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, gilt  
für die Dauer der Mitgliedschaft in einem SPI-Mitgliedsverein eine Ermäßigung wie folgt:

-  reduzierte Aufnahmegebühr     in Höhe von 24,-- €     (statt 48,-- €) 
 - reduzierter SPI-Jahresbeitrag  in Höhe von 42,-- €     (statt 48,-- €)

Es ist der von der SPI zur Verfügung gestellte Antragsvordruck „Antrag auf eine jährliche Beitragsermäßigung für Mitglieder eines SPI-Mitgliedsvereines“ zu verwenden. Dieser kann von der SPI oder dem zuständigen Regional- oder LAndesrepräsentant angefordert, bzw. in Zukunft auch von unserer homepage heruntergeladne werden.

auf Antrag gewährte, jedoch jährlich nachzuweisende Beitragsermäßigungen:

Die SPI übernimmt soziale Verantwortung und gewährt im konkreten Bedarfsfall auf formlosen Antrag, der jedes Jahr erneut bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Beitrittsquartals zu stellen ist, einen reduzierten Jahresbeitrag in Höhe von 24,-- € . Anspruch auf diesen halbierten SPI-Jahresbeitrag hat ab dem 01.10.2006 derjenige, der Anspruch auf Wohngeld oder Mietzuschuss hat und vor Antragstellung bereits erfolgreich bei der für Ihn zuständigen Wohngeldstelle von seinem Recht auf Wohngeld bzw. Mietzuschuss Gebrauch gemacht hat und der SPI dies durch Vorlage eines aktuellen Wohngeld-/Mietzuschussbescheides nachweist. Sollte der Antragsteller selbst kein Anspruch auf Wohngeld haben (z.Bsp. über 18-jährige, die noch im Haushalt der Eltern leben, Lebensgemeinschaften, Ehepartner etc..  ), so hat der Antragsteller gegenüber der SPI  nachzuweisen, dass der Haushalt, in welchem der Antragsteller lebt, bereits von seinem Recht auf Wohngeld bzw. Mietzuschuss Gebrauch gemacht hat.

Ausgenommen vom Nachweis eines staatlichen Wohngeld- bzw. Mietzuschussbezuges sind lediglich Antragsteller, die bereits anderweitig eine staatliche finanzielle Unterstützung zur Bestreitung Ihres Lebensunterhaltes beziehen und daher bereits kein Anrecht mehr auf Bezug von Wohngeld oder Mietzuschuss haben. In diesen Fällen wird im Einzelfall anhand der vorgelegten Unterlagen und Bescheide geprüft, ob für ein Jahr eine Beitragsermäßigung gewährt wird.


Kooperation mit dem Club Deutscher Schützen (CDS) :

Die beiden Vorstandsmitglieder des CDS, Gerhard Hummel und Volker Wengenroth sind auch zur SPI-Tagung angereist und haben aktiv an der SPI-Tagung teilgenommen. Beide haben die Gelegenheit genutzt und den anwesenden SPI-Repräsentanten zunächst einmal kurz den Kooperations- und Partnerverband  CDS  sowie dessen Verbandsprogramm und Ausrichtung vorgestellt. Auch über zum aktuellen Stand des derzeit laufenden Anerkennungsverfahrens wurde kurz Stellung bezogen: demnach kann der VDS mit seinen drei Teilverbänden inzwischen die waffenrechtlich erforderliche Mindestmitgliedszahl in Höhe von 10.000 Mitgliedern nachweisen. 

Beschlossen wurde dann, dass jeder SPI-Repräsentant, der Mitglied im CDS ist bzw. wird, zugleich auch regionaler Repräsentant des CDS in der betreffenden Region ist. Weiterhin wurde vereinbart, dass jeder SPI-Standort mit Zugang zu einer lokalen Schießstätte zugleich auch ein Standort des CDS darstellt mit dem Vorteil, dass an diesen SPI-Standorten u.a. auch an den Meisterschaften des CDS teilgenommen werden kann (Ergebnisse können per Fax an die CDS-Zentralverwaltung übermittelt werden - eine Anfahrt zu den Austragungsorten in Mannheim-Seckenheim , Ludwigshafen oder Phillipsburg etc.. ist somit nicht notwendig!)  !)

Die enge Zusammenarbeit zwischen CDS und SPI unter voller Beibehaltung Ihrer Unabhängigkeit und Souveränität wurde nochmals ausdrücklich vereinbart. Die anwesenden Teilnehmer haben das Angebot zur Zusammenarbeit mit dem CDS in vollem Umfang angenommen. Die Vertreter beider Verbände haben die gegenseitige Teilnahme auf Meisterschaften des jeweils anderen Verbandes angeregt.

Die SPI wurde offiziell mit der Ausrichtung der VDS-Meisterschaften für alle 3 Teilverbände ds VDS  (VDS= VDW+CDS+VPS) im Bereich der Schwarzpulvermetallpatronen beauftragt, die terminlich immer zeitgleich mit den SPI-Meisterschaften abgehalten werden.

die Teilnehmer der Tagung beim gemeinsamen Mittagessen:

Mittagessen

gleich danach ging es dann wieder weiter !!


Rundenwettkämpfe

Von Jürgen Achenbach wurde der Vorschlag eingebracht, dass in der SPI ab der Saison 2006/2007 auch regional auszutragende Rundenwettkämpfe angeboten werden sollen. Der Landesrepräsentant für Hessen, Dietmar Hetze hat sich dann dazu bereiterklärt, ein entsprechendes „Rundenwettkampfreglement“ schriftlich zu erarbeiten, welches Bestandteil der SPI-Wettkampfordnung werden soll. Wolfgang Dosch hat sich dazu bereit erklärt, dass er entsprechend seinen Möglichkeiten den Dietmar Hetze in Sachen Rundenwettkämpfe unterstützt.


Fallplattendisziplinen:

Volker Hack vom SV Sersheim war es nicht möglich, an der Zusammenkunft teilzunehmen, da er bereits voll in die Vorbereitung zum Sersheimer Schwarzpulverturnier eingebunden war.  Dennoch wurden die Anwesenden darüber informiert, dass der Volker bereits Fallplatten-Disziplinen für Vorderlader entwickelt hat, die ebenfalls in die neue WKO der SPI aufgenommen werden und ab der kommenden Saison zur Verfügung stehen werden.


Ausweitung der Flintendisziplinen:

Der Fachrepräsentant Flinte, Thomas Beling hat angeregt, die Flintendisziplinen auch auf moderne Flinten auszudehnen, die mit Schwarzpulvermetallpatronen geschossen werden können. Auch hat er Disziplinen angeregt, bei denen mit beiden Läufen geschossen werden kann.  Die Anwesenden haben dieser Ausweitung zugestimmt. Die WKO der SPI wird entsprechend erweitert und die neuen Disziplinen können bereits in der laufenden Saison auf Meisterschaften geschossen werden, sofern der Ausrichter dieses Disziplinen anbietet. Die neuen Disziplinen werden schnellstmöglich in die SPI Wettkampferfassungs- und Wettkampfauswertungs-Software aufgenommen. Insgesamt handelt es sich um vier zusätzliche Disziplinen.  Damit setzen sich die Flintendisziplinen ab sofort wie folgt  zusammen:

VI. Flinten:
VI.1 Steinschlossflinte
VI.2 Perkussionsflinte
VI.3 Kipplaufflinten (Schwarzpulvermetallpatrone)
VI.4 Perkussionsdoppelflinte
VI.5 Doppelflinten mit zwei Abzügen (Schwarzpulvermetallpatrone)
VI.6 Perkussionsdoppelflinte Rollhase/Kipphase
VI.7 Doppelflinten mit zwei Abzügen Rollhase/Kipphase (Schwarzpulvermetallpatrone)


Originalwaffenmeisterschaft:

wie bereits in den Jahren 2005 und 2006 gehandhabt, wird die Originalwaffenmeisterschaft der SPI zwecks Planungssicherheit für alle Interessierten auch in Zukunft  jeweils am ersten Wochenende nach Pfingsten stattfinden. Verantwortlich für Organisation und Durchführung ist der verantwortliche Repräsentant für Originalwaffen, Wolfgang Dosch.


Neue und erweiterte SPI-Wettkampfordnung nach erfolgter Anerkennung des CDS:


Unmittelbar nach erfolgter Anerkennung des CDS werden die Schwarzpulvermetallpatronendisziplinen des CDS zusätzlicher Bestandteil der SPI-Wettkampfordnung. Damit haben SPI-Mitglieder auf entsprechenden Wunsch oder bei Bedarf auch konkret die Möglichkeit, den Schießsport für erlaubnispflichtige Schusswaffen auch innerhalb der SPI auf Grundlage einer staatlich genehmigten Sportordnung auszuüben. Die CDS/VDS-Schwarzpulvermetallpatronendisziplinen wurden in engere Kooperation mit den Verantwortlichen in der SPI so entwickelt, dass diese „kompatibel“  zu den SPI-Disziplinen mit Schwarzpulvermetallpatronen sind, bzw. diese ergänzen (z.Bsp. Conversions- und Stiftfeuerpatronen).

Bis zur Drucklegung eines neuen Wettkampfhandbuches kurzfristig nach erfolgter Anerkennung des CDS hat jedes SPI-Mitglied die Möglichkeit, unter genauer Benennung der Textstelle im SPI-Wettkampfhandbuch Änderungsvorschläge per e-mail, Fax oder Briefpost einzureichen. Ein namentlich bereits benanntes Expertenteam entscheidet dann kurz vor Ducklegung, welche Änderungen in die neue Wettkampfordnung übernommen werden.  Ein Rechtsanspruch auf Umsetzung eines Änderungs-/oder Erweiterungsvorschlages besteht bzw. entsteht nicht.


SPI-Auslandsaktivitäten:

Es wurde nach Anregung eines Teilnehmers vereinbart, dass Aktivitäten im Ausland so lange lediglich zweite Priorität haben sollen, bis die SPI sich in Deutschland flächendeckend organisiert hat und möglichst in jedem Bundesland durch einen Landesrepräsentanten vertreten ist.  Grundsatz: „Zunächst soll der Garten erst mal im eigenen Haus ausreichend bestellt werden“ . Das Ziel, führender Schwarzpulverdachverband in Europa zu werden, soll dabei dennoch nicht aus den Augen verloren werden und im Rahmen der Möglichkeiten bzw. sich bietender Gelegenheiten auch weiterhin von allen am europaweiten Ausbau interessierten SPI-Repräsentanten verfolgt werden.  Konsequenterweise soll seitens der SPI offiziell zunächst nur an Veranstaltungen teilgenommen werden, die bereits das SPI-Reglement zur Grundlage haben.


Nachfolgeregelung SPI:

Um den Fortbestand der SPI auch für den Fall sicherzustellen wo der derzeitige Inhaber und Gründer - aus welchem Grund auch immer - nicht mehr in der Lage ist, die Geschäfte der SPI persönlich fortzuführen, wurde den Anwesenden eine zielführende Nachfolgeregelung vorgestellt, die noch schriftlich fixiert und entsprechend hinterlegt werden wird. Diese Vorsorgeregelung ist erforderlich geworden, da heute schon beinahe 600 Schwarzpulverschützen der SPI Ihr Vertrauen schenken und viele renommierte Unternehmen der Branche aus ganz Europa die sehr teure Anfangsphase mitfinanziert haben. Es ist in Anbetracht der derzeitigen waffen- und sprengstoffrechtlichen dominanten Positionierung der sogenannten „anerkannten“ Verbände und der aktuellen Marktsituation auch innerhalb der Waffenbranche sehr unwahrscheinlich, dass sich in Deutschland in absehbarer Zeit noch einmal eine derartige Chance für alle an der SPI beteiligten Parteien ergeben wird. Daher war es oberste Pflicht eines Unternehmens, das sich seiner Verantwortung bewußt ist,  diese finanziellen und zeitlichen Investitionen aller SPI-Mitglieder dauerhaft zu sichern und zu bewahren.Jeder soll wissen, dass die Sache der SPI und somit die SPI selbst eine sichere und solide Zukunft hat und spätestens seit dem 22.04.2006 nun nicht mehr alleine am Wohl und Wehe einer einzelnen Person hängt.  


Wertschöpfung möglichst innerhalb der SPI halten:

Alle an der SPI beteiligten Parteien Unternehmen, Vereine und Schützen)  werden darum gebeten, den anfallenden Bedarf an Verbrauchsgütern oder geplante Anschaffungen wo immer möglich bei den Unternehmen zu decken bzw. zu tätigen, die mit Ihrer fachlichen, persönlichen und finanziellen Unterstützung die Gründung der SPI überhaupt erst möglich gemacht haben.

Neben dem Engagement in Sachen SPI  räumt die Mehrzahl dieser Unternehmen SPI-Mitgliedern zusätzlich noch Sonderkonditionen ein, die bei aktiven Schützen schnell dazu führen, dass im Einzelfall sogar ein Mehrfaches des SPI-Mitgliedsjahresbeitrages wieder eingespart werden kann.Um auch im Endkundenbereich die Wertschöpfung innerhalb des Mitgliederkreises der SPI zu halten, gewähren die SPI-Mitgliedsunternehmen die hier angesprochenen und von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlichen Sonderkonditionen ausschließlich SPI-Mitgliedern. Darüber hinaus ist angedacht, einzelne interessante Produkte ausschließlich für Mitglieder der SPI zu produzieren und/oder verfügbar zu machen.

SPI-Mitglieder sollen immer häufiger die Nase vorn haben und über einen zunehmenden Informationsvorsprung verfügen und einfach besser Bescheid wissen, was im Schwarzpulverumfeld, in Sachen Gesetzgebung  und an neuen Produkten im Markt so läuft.

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Die weiteren auf der Tagung erörterten, hier nicht aufgeführten  Themen waren eher interner organisatorischer Natur oder sind zu einem späteren Zeitpunkt zur Veröffentlichung bestimmt. So war u.a. auch ein aktuell von einem SPI-Mitglied zur Wahrnehmung seiner Rechte eingeleitetes Verwaltungsgerichtsverfahren Gegenstand der Erörterungen, dessen weiteren Verlauf wir aber erst einmal abwarten wollen, bevor wir all das, so wie es sich tatsächlich abgespielt hat  auf  breiter Front in allen uns zur Verfügung stehenden Medien in die Öffentlichkeit tragen werden. Ausnahmslos alle Teilnehmer der Tagung waren sich einig, dass im Zusammenhang mit diesem verwaltunsgrechtlichen Verfahren  stehende Vorgänge vor und vor allem hinter den Kulissen inzwischen eine Dimension angenommen haben, die so nicht im Raum stehen bleiben können. Das Erschreckende daran: die Verantwortlichen haben dabei keinerlei Unrechtsempfinden und sind selbst nach  einer ausführlichem Fachstellungnahme der Rechtsabteilung der IHK für München und Oberbayern sowie sogar der DIHK noch immer der felsenfesten Überzeugung keinerlei Kompetenzen überschritten, keine bestehenden Gesetze  übertreten  oder gar  gegen diese  verstoßen zu haben. Selbst die inzwischen von uns eingeschaltete Dienstaufsicht  will in all dem kein Fehlverhalten der verantwortlichen Personen erkennen. Armes Deutschland - wo kommen wir hin, wenn die internen Kontrollmechanismen derart in die Leere laufen und man nur noch durch Maßnahmen von aussen überhaupt noch eine Chance hat, etwas wieder auf die Schiene zu nageln, was zuvor ganz gewaltig aus dem Gleis gelaufen ist.....
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Ende der Tagung:

Ziemlich genau gegen 16 Uhr waren dann sämtliche Punkte der Agenda abgearbeitet, so dass sich alle Teilnehmer im Burghof noch zu einem abschließenden Gruppenfoto zusammenfanden, bevor alle wieder die Heim- oder Weiterreise angetreten haben. Ein Teilnehmer der Gruppe aus Oberbayern war von der Trendelburg so fasziniert, dass er mit seiner Frau noch eine Übernachtung drangehängt hat.

Kompliment an Herrn Carsten Reimuth, den Direktor der Trendelburg. Die SPi bedankt sich an dieser Stelle für die herzliche Aufnahme und die aufmerksame Betreuung durch das ganze Team der Trendelburg. Es spricht nichts dagegen, die SPI-Meetings dauerhaft in der Trendelburg abzuhalten. Egal ob aus dem hohen Norden oder dem tiefen Süden: die Trendelburg liegt so ziemlich genau in der Mitte zwsichen Flensburg und Garmisch-Partenkirchen.

Herzlichen Dank auch an das Deutsche Waffenjournal, das unsere Einladung angenommen hat und als Redakteur Herrn Dr. Elmar Heinz zur Trendelburg entsandt hat, der voraussichtlich schon in der kommenden Ausgabe des DWJ über diese Tagung berichten wird. Das DWJ begleitet den Weg der SPI von Anfang an und hat insbesondere im SPI-Gründungsjahr 2003 eine entscheidende Rolle gespielt. Es ist uns daher ein großes Anliegen, dem Management des DWJ zu zeigen, dass das seinerzeitige Bemühen in Sachen SPI nicht vergebens war, sondern sich daraus langsam aber dafür sicher etwas ganz Solides entwickelt und unter Federführung der SPI wieder Schwung in die Schwarzpulverszene kommt. 


Die Teilnehmer der Tagung vom 22.04.2006 auf der Trendelburg:


Gruppenbild


Abschließend noch ein paar Impressionen von der Trendelburg, die den Gebrüdern Grimm Anregungen zu "Rapunzel" lieferte und auch für die SPI-Tagung den richtigen und angemessene Rahmen abgab - wir kommen gerne wieder!


Nur durch diesen Zugang (rechter Torbogen!) kommt man über eine Brücke in die Burg:

Eingang

Das Stammhaus und jetztige Hotel im Burgglände:

Stammhaus
     
Innenansichten:

Innenansicht 01

Der Bereich der Reception:

Recepton

die Nachtwache auf der Burg:

Ritter

im Burgareal:

Burgareal
 

weitere Infos(bitte anklicken) :   www.burg-hotel-trendelburg.com